Erziehungsbeistandschaft

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Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII

 

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Einzelfallhilfe, die sich vor dem Hintergrund einer komplexen und von Unwägbarkeiten gekennzeichneten Gesellschaft an den individuellen Fähigkeiten, aktuellen Problemen und Bedürfnissen junger Menschen orientiert. Dabei sind besonders deren unterschiedliche geschlechtsspezifische Lebenslagen zu berücksichtigen. In der Erziehungsbeistandschaft werden durch qualifizierte Fachkräfte Hilfen angeboten, die vor allem auf soziale Integration und persönliche Perspektivfindung abzielen.

 

Zielgruppe

 

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche und an junge Volljährige unter Einbeziehung des familiären Systems.

Problembereiche der jungen Menschen.

Eine Erziehungsbeistandschaft ist hauptsächlich dort als Hilfeform angezeigt, wo junge Menschen in ihrer Lebenssituation überfordert und nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre vielschichtigen Probleme eigenständig zu bewältigen. Die Hilfe richtet sich daher an junge Menschen, die oft unter stark beeinträchtigten Lebensbedingungen aufgewachsen sind. Ihre Erfahrungen reichen von Vernachlässigung, Vereinsamung, Perspektivlosigkeit, (sexueller) Gewalt bis hin zu ökonomischer und emotionaler Unterversorgung. Häufige Beziehungsabbrüche lassen bei diesen jungen Menschen kaum Raum für eine positive Entwicklung. Oftmals konnte in den Familien die Fähigkeit, in akzeptabler Weise zu kommunizieren, nicht ausreichend erworben werden. Der junge Mensch befindet sich oftmals in einem Kreislauf von Nichtakzeptanz, Ausgrenzung und Deklassierung.

 

Ziele

 

Die Erziehungsbeistandschaft bearbeitet insbesondere Problemlagen von jungen Menschen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes im Kontext der:

 

  • Beziehungen zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen
  • schulische Probleme des Kindes/Jugendlichen
  • andere soziale Bezüge des Kindes/Jugendlichen

 

Dabei werden exemplarisch folgende Ziele verfolgt:

 

  • Stärkung von elterlicher Erziehungskompetenz
  • Ablösung vom Elternhaus
  • Konfliktregelung mit Gleichaltrigen
  • Schulung sozialer Kompetenzen
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Vernetzung mit ergänzenden oder zusätzlichen Angeboten der Jugendhilfe
  • Hilfe bei der Koordination und Strukturierung des Alltags
  • Stärkung des Eigenverantwortlichen Handelns
  • Unterstützung und Beratung bei der Einbindung in das soziale Umfeld
  • Aufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Anbindung an Therapieangebote
  • gesunde Lebensführung (Ernährung, Psychohygiene

 

Kinderschutz

 

Kinderschutz gemäß §§ 8 a/8 b und § 72 a SGB VIII

 

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Erarbeitete Kriterien und regelmäßige Fallbesprechung sind im Rahmen des Qualitätsmanagements als Instrument installiert, um ein Gefährdungsrisiko abzuschätzen und entsprechende weitere notwendige Handlungsschritte einleiten zu können.